§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge und Leistungen zwischen der Pixels Media e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten für alle Dienstleistungen und Werke aus folgenden Bereichen:
- Grafikdesign & Corporate Identity
- Werbetechnik & Lichtreklame
- Beschriftungen & Textilveredelung
- Werbeartikel & Sonderlösungen
- Messebau & Restauration
- Webdesign, Film- & Audioproduktion
Entgegenstehende oder abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss & Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet.
Fremddienstleistungen:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (z. B. Subunternehmer, Druckereien, Sprecher) zu beauftragen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Umsetzung erforderlichen Daten (z. B. Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten) zeitnah und in einem verarbeitbaren Format zu liefern.
- Qualität: Liefert der Auftraggeber schlechtes Ausgangsmaterial (z. B. niedrig aufgelöste Logos), haftet der Auftragnehmer nicht für die daraus resultierende Qualität des Endprodukts (z. B. pixeliger Druck).
- Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an allen angelieferten Unterlagen besitzt. Sollte der Auftragnehmer wegen Urheberrechtsverletzungen durch Kundenmaterial belangt werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen vollumfänglich frei.
§ 4 Verarbeitung von beigestelltem Material (Fremdmaterial)
Die Verarbeitung von Materialien, die vom Auftraggeber angeliefert werden (sog. Fremdmaterial, z. B. Textilien, Folien, Fahrzeuge, Schildträger), wird grundsätzlich abgelehnt. Eine Verarbeitung erfolgt ausschließlich dann, wenn dies durch eine entscheidungsberechtigte Person des Auftragnehmers ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
Sofern einer Verarbeitung zugestimmt wird, erfolgt dies auf alleiniges Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für:
- Die Haltbarkeit, Haftung oder Beschaffenheit des beigestellten Materials.
- Das Arbeitsergebnis (z. B. Druckqualität, Folierungsergebnis), sofern Mängel auf die Beschaffenheit des Materials zurückzuführen sind.
- Schäden am Material, die während der üblichen Verarbeitung entstehen (z. B. Hitzeschäden beim Textildruck, Risse in beigestellten Folien).
Sollte durch die Beschaffenheit des Fremdmaterials (z. B. versteckte Metallteile, ungeeignete Beschichtungen) ein Schaden an Maschinen oder Werkzeugen des Auftragnehmers entstehen, haftet der Auftraggeber vollumfänglich für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Ein Anspruch auf Ersatz des beigestellten Materials bei Misslingen der Bearbeitung ist ausgeschlossen.
§ 5 Besondere Bestimmungen: Werbetechnik, Lichtreklame & Restauration
- Untergrund: Bei Montagen (Fahrzeugbeschriftung, Schilder) muss der Untergrund (Fahrzeuglack, Fassade) zwingend frei von Schmutz, Wachs, Nanoversiegelungen und Silikon sein. Mehraufwand für notwendige Reinigungen wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Elektrische Anlagen & Lichtreklame: Alle elektrischen Anlagen werden nach den geltenden VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0701-0702 / DGUV Vorschrift 3) geprüft und funktionstüchtig übergeben. Nach der mängelfreien Abnahme obliegt die Pflicht zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Wiederholungsprüfung allein dem Auftraggeber als Betreiber.
- Restauration: Bei der Aufarbeitung historischer oder gealterter Werbeanlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für unvorhersehbares Materialversagen (z. B. Risse, Brüche, chemische Reaktionen) des gealterten Grundmaterials während der Bearbeitung.
- Wettervorbehalt & Haltbarkeit: Montage-Termine im Außenbereich stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung. Angaben zur Haltbarkeit von Folien und Drucken beziehen sich auf Herstellerangaben und setzen sachgemäße Pflege voraus.
§ 6 Besondere Bestimmungen: Textilveredelung, Werbeartikel & Messebau
- Textilveredelung: Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen (Farbabweichungen, leichtes Einlaufen beim Waschen) stellen keinen Mangel dar. Für Schäden, die durch Missachtung unserer Pflege- und Waschanleitungen entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Werbeartikel: Bei der Produktion von Werbemitteln sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage branchenüblich und zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- Messebau: Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Montageort (Messestand) rechtzeitig die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen (insb. Stromanschlüsse und Zugänglichkeit) gegeben sind. Für Beschädigungen oder Diebstahl an Miet- und Messebauteilen durch Dritte (z. B. Messebesucher) nach Übergabe haftet der Auftraggeber.
§ 7 Besondere Bestimmungen: Design, Web, Film & Audio
- Korrekturschleifen: Sofern im Angebot nicht anders definiert, ist genau eine Korrekturrunde (Revisionsphase) im Preis enthalten. Autorkorrekturen (Änderungen des Auftraggebers an bereits freigegebenen Inhalten) werden nach Zeitaufwand berechnet.
- Kompatibilität: Websites werden für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gängigen, modernen Browser optimiert. Für zukünftige Browser-Updates oder veraltete Systeme wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigung des Werkes (z. B. Website-Launch, fertiger Film, montiertes Schild) ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt oder das Werk in Gebrauch nimmt (z. B. die Website online stellt oder das Fahrzeug abholt).
§ 9 Urheberrecht, Nutzungsrechte & Rechteerwerb (Buy-Out)
- Urheberschaft: Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (z. B. Logos, Designs, Webseiten, Filme, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und verbleibt uneingeschränkt beim Auftragnehmer.
- Standard-Nutzungsrecht: Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung das einfache Recht, die Werke für den vertraglich definierten Zweck zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Erweiterter Rechteerwerb & Offene Daten (Buy-Out): Wünscht der Auftraggeber umfassende Nutzungsrechte (z. B. exklusive, unbeschränkte Rechte) oder die Herausgabe von Quelldaten (z. B. InDesign, Projektdaten), so kann er diese gegen eine gesonderte Vergütung (Buy-Out-Preis) erwerben.
- Rechteübergang: Die Übertragung erweiterter Rechte oder offener Daten geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Buy-Out-Preises auf den Auftraggeber über.
- Eigenwerbung: Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke zur Eigenwerbung (Portfolio, Social Media) nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechte Dritter: Rechte an Fremdmaterial (z. B. GEMA-Musik, Stock-Fotos, Sprecherlizenzen) können nicht pauschal übertragen werden und unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Urheber.
§ 10 Gewährleistung & Haftung
- Freigabe: Mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für übersehene Rechtschreib- oder Logikfehler nach der Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht.
- Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn oder Mängelfolgeschäden wird nicht gehaftet.
- Fristen: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei analogen Non-Printprodukten 12 Monate ab Lieferung. Ansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollumfänglich erfüllt hat.
§ 11 Zahlungsbedingungen & Skonto
Zahlungsfrist:
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren und übertragenen Nutzungsrechte Eigentum des Auftragnehmers; eine Nutzung der Werke (z. B. Design, Film) ist bei Zahlungsverzug untersagt.
Skonto-Regelung:
Zahlt der Auftraggeber den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist er berechtigt, einen Skonto in Höhe von 3 % vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Dieser Skontoabzug ist grundsätzlich zulässig und gültig, auch wenn er nicht explizit auf der jeweiligen Rechnung vermerkt wurde – es sei denn, der Skontoabzug wurde auf der Rechnung ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 12 Angebote, Kostenvoranschläge & Vorarbeiten
Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschläge werden vom Auftragnehmer grundsätzlich kostenlos erstellt. Preisabweichungen gegenüber dem späteren Rechnungsbetrag im Rahmen der gesetzlich zulässigen Toleranzgrenzen bleiben vorbehalten.
Angebote:
Im Gegensatz zu unverbindlichen Kostenvoranschlägen ist die Ausarbeitung verbindlicher, detaillierter Angebote grundsätzlich kostenpflichtig, da sie oftmals einen erhöhten zeitlichen, planerischen oder gestalterischen Voraufwand erfordern. Dies gilt, sofern eine entscheidungsberechtigte Person des Auftragnehmers für den individuellen Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. Die für die Erstellung eines Angebots berechneten Gebühren werden im Falle einer Auftragserteilung nicht mit der Endrechnung verrechnet.
Vergütung von Entwürfen & Visualisierungen:
Soweit der Auftraggeber gestalterische Leistungen (Entwürfe, Skizzen, Fotomontagen) wünscht oder diese technisch erforderlich sind (z. B. Aufbereitung fehlerhafter Druckdaten, Vektorisierungen), handelt es sich um vergütungspflichtige, eigenständige Leistungen.
- Dies gilt gemäß § 632 Abs. 1 BGB auch dann, wenn keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt als übliche Vergütung ein Stundensatz von 50,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) als vereinbart.
- Die Vergütungspflicht besteht auch dann, wenn es im Anschluss nicht zum Hauptauftrag kommt. Ein Nutzungsrecht wird in diesem Fall nicht eingeräumt; die Nutzung der Ideen durch Dritte ist untersagt.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung:
§ 14 Pixels-Media-Spezialklausel
Wir nehmen unsere Arbeit und unsere Qualität extrem ernst. Doch auch im Geschäftsalltag darf man die wichtigen Dinge nicht vergessen. Deshalb gilt diese offizielle Sonderklausel:
Bringt der Auftraggeber zu einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Räumlichkeiten ein Gesellschaftsspiel seiner Wahl mit und gewinnt in einer fairen Partie gegen die Geschäftsleitung, erhält er einen Wertgutschein in Höhe von 25,00 Euro. Dieser Gutschein kann auf den aktuellen oder einen zukünftigen Auftrag angerechnet werden. Der Rechtsweg ist selbstverständlich ausgeschlossen – möge der Bessere gewinnen!
§ 15 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Pixels Media e.K. (Stühlingen), sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.